Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Urteil vom 29.11.2007 – C-12/05 P-REV
- Spruchkörper
- Sechste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2007:720
Tenor
Der von Herrn Meister gestellte Wiederaufnahmeantrag wird als unzulässig zurückgewiesen.
Herr Meister und das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) tragen ihre eigenen Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 29. November 2007 – Meister/HABM / (Rechtssache C-12/05 P-REV)
„Verfahren – Wiederaufnahmeantrag – Antrag in Bezug auf einen Beschluss nach Art. 119 der Verfahrensordnung – Voraussetzungen – Rechtsmittel – Neue Tatsache – Unzulässigkeit“
Verfahren – Wiederaufnahme – Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Antrags – Neue Tatsache – Begriff – Vor Verkündung des Urteils bekannte Tatsache – Ausschluss – Unzulässigkeit (Satzung des Gerichtshofs, Art. 44) (vgl. Randnrn. 15-18)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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