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Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 20.05.2010 – C-12/03 P-DEP und C-13/03 P-DEP

Tetra Laval BV gegen Europäische Kommission. Kostenfestsetzung.
Spruchkörper
Zweite Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2010:280

Tenor

1. Die Rechtssachen C-12/03 P-DEP und C-13/03 P-DEP werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

2. Der Gesamtbetrag der Kosten, die die Europäische Kommission der Tetra Laval BV zu erstatten hat, wird auf 124 000 Euro festgesetzt.

Gründe

Beschluss des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 20. Mai 2010 – Tetra Laval/Kommission / (Verbundene Rechtssachen C-12/03 P-DEP und C-13/03 P-DEP)

„Kostenfestsetzung“

1. Verfahren – Kosten – Erstattungsantrag (Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 74) (vgl. Randnrn. 21-22)

2. Verfahren – Kosten – Festsetzung – Erstattungsfähige Kosten – Notwendige Aufwendungen der Parteien (Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 73 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 40-44, 55-57, 62)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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