Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Beschluss vom 27.04.2012 – C-114/11
- Spruchkörper
- Siebte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2012:256
Gründe
Beschluss des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 27. April 2012 – Notermans/Boddenberg / (Rechtssache C-114/11)
„Art. 18 EG und 39 EG – Kraftfahrzeuge – Benutzung eines Personenkraftwagens in einem Mitgliedstaat, wenn dieser Wagen in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen ist – Besteuerung dieses Fahrzeugs im erstgenannten Mitgliedstaat bei seiner erstmaligen Ingebrauchnahme auf dem inländischen Straßennetz – Beim Umzug in den erstgenannten Mitgliedstaat mitgebrachtes Fahrzeug, das sowohl zu privaten Zwecken als auch für Fahrten zum Arbeitsort im zweitgenannten Mitgliedstaat benutzt wird“
Freizügigkeit – Arbeitnehmer – Gleichbehandlung – Arbeitnehmer, der in einem Mitgliedstaat beschäftigt ist und seinen Wohnort in einen anderen Mitgliedstaat verlegt hat (Art. 39 EG) (vgl. Randnr. 33 und Tenor)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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