Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Urteil vom 25.10.2007 – C-114/07
- Spruchkörper
- Achte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2007:645
Tenor
1. Die Tschechische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2004/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel hinsichtlich traditioneller pflanzlicher Arzneimittel verstoßen, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2. Die Tschechische Republik trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 25. Oktober 2007 – Kommission/Tschechische Republik / (Rechtssache C-114/07)
„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel − Richtlinie 2004/24/EG − Traditionelle pflanzliche Arzneimittel − Keine fristgerechte Umsetzung“
Vertragsverletzungsklage – Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof – Maßgebende Lage – Lage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist (Art. 226 EG) (Randnr. 7)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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