Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Urteil vom 08.02.2007 – C-114/06
- Spruchkörper
- Achte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2007:89
Tenor
Die Slowakische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 96/48/EG des Rates vom 23. Juli 1996 über die Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems verstoßen, dass sie nicht die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um dieser Richtlinie nachzukommen.
Die Slowakische Republik trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 8. Februar 2007 – Kommission/Slowakei / (Rechtssache C-114/06)
„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 96/48/EG – Transeuropäische Netze – Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems – Nichtumsetzung“
Vertragsverletzungsverfahren – Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof – Maßgebende Lage – Lage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist (Art. 226 EG) (vgl. Randnr. 8)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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