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Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 30.04.2010 – C-113/09 P(R)

Ziegler SA gegen Europäische Kommission. Rechtsmittel - Vorläufiger Rechtsschutz - Wettbewerb - Zahlung einer Geldbuße - Bankbürgschaft - Zurückweisung des Antrags auf Aussetzung des Vollzugs - Fehlerhafte Beurteilung der Voraussetzungen der Dringlichkeit - Grundsätze der Gleichbehandlung und der Beachtung der Verteidigungsrechte.
ECLI
ECLI:EU:C:2010:242

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Ziegler SA trägt die Kosten.

Gründe

Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 30. April 2010 – Ziegler / Kommission / (Rechtssache C-113/09 P [R])

„Rechtsmittel – Vorläufiger Rechtsschutz – Wettbewerb – Zahlung einer Geldbuße – Bankbürgschaft – Zurückweisung des Antrags auf Aussetzung des Vollzugs – Fehlerhafte Beurteilung der Voraussetzungen der Dringlichkeit – Grundsätze der Gleichbehandlung und der Beachtung der Verteidigungsrechte“

1. Vorläufiger Rechtsschutz – Zulässigkeitsvoraussetzungen – Antrag – Formerfordernisse – Darstellung der Klagegründe, mit denen die Notwendigkeit der beantragten Maßnahmen glaubhaft gemacht wird (Art. 242 EG und 243 EG; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 104 § 2) (vgl. Randnrn. 13-17)

2. Vorläufiger Rechtsschutz – Verfahren – Zweckmäßigkeit einer Anhörung der Parteien – Zweckmäßigkeit der Zulassung zusätzlicher Erklärungen und Unterlagen nach Abschluss des schriftlichen oder mündlichen Verfahrens – Ermessen des für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richters (Art. 242 EG und 243 EG; Satzung des Gerichtshofs, Art. 39 Abs. 1 und 53 Abs. 1; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 105) (vgl. Randnrn. 29-30, 34)

3. Vorläufiger Rechtsschutz – Formerfordernisse – Antragstellung (Art. 242 EG und 243 EG; Praktische Anweisungen des Gerichts für die Parteien, Nr. 71) (vgl. Randnr. 33)

4. Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Aussetzung der Verpflichtung, als Voraussetzung für die Abwendung der sofortigen Beitreibung einer wegen eines Verstoßes gegen die Wettbewerbsregeln verhängten Geldbuße eine Bankbürgschaft zu stellen – Voraussetzungen – Außergewöhnliche Umstände (Art. 242 EG; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 104 § 2) (vgl. Randnrn. 43-48)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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