Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 16.02.2006 – C-111/04 P

Adriatica di Navigazione SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Rechtsmittel - Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag [jetzt Artikel 81 Absatz 1 EG] - Wettbewerb - Kartelle - Absprache zwischen Unternehmen - Beweis für die Beteiligung eines Unternehmens an einem Kartell.
Spruchkörper
Sechste Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2006:105

Gründe

Beschluss des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 16. Februar 2006, Adriatica di Navigazione / Kommission / (Rechtssache C-111/04 P)

(„Rechtsmittel – Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag [jetzt Artikel 81 Absatz 1 EG] – Wettbewerb – Kartelle – Absprache zwischen Unternehmen – Beweis für die Beteiligung eines Unternehmens an einem Kartell“)

1. Wettbewerb – Kartelle – Abgrenzung des Marktes – Gegenstand (Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag [jetzt Artikel 81 Absatz 1 EG]) (vgl. Randnrn. 30-31)

2. Wettbewerb – Kartelle – Beteiligung eines Unternehmens an einer wettbewerbsfeindlichen Initiative (Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag [jetzt Artikel 81 Absatz 1 EG]) (vgl. Randnr. 48)

3. Rechtsmittel – Gründe – Fehlerhafte Tatsachenwürdigung – Unzulässigkeit – Überprüfung der Würdigung der Beweismittel durch den Gerichtshof – Ausschluss außer bei Verfälschung (Artikel 225 EG; Satzung des Gerichtshofes, Artikel 58) (vgl. Randnrn. 49, 62)

4. Wettbewerb – Geldbußen – Höhe – Herabsetzung der Geldbuße im Gegenzug für eine Zusammenarbeit (Verordnung Nr. 17 des Rates, Artikel 15) (vgl. Randnr. 91)

Gegenstand:

Tenor:

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Das Anschlussrechtsmittel der Kommission der Europäischen Gemeinschaften wird zurückgewiesen.

Die Adriatica di Navigazione SpA trägt 90 % der Kosten.

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt 10 % der Kosten.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat EuGH in C-111/04 P entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten