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Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 28.09.2006 – C-104/05 P

El Corte Inglés, SA gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung [EG] Nr. 40/94 - Verwechslungsgefahr - Bildmarke "EMILIO PUCCI" - Widerspruch der Inhaberin von nationalen Bildmarken "EMIDIO TUCCI" - Ähnlichkeit zwischen den Waren.
Spruchkörper
Sechste Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2006:611

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Die El Corte Inglés SA trägt 80 % der Kosten.

Das HABM trägt 20 % der Kosten.

Gründe

Beschluss des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 28. September 2006 – El Corte Inglés/HABM und Pucci / (Rechtssache C-104/05 P)

„Rechtsmittel – Gemeinschaftsmarke – Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 – Verwechslungsgefahr – Bildmarke ‚EMILIO PUCCI‘ – Widerspruch des Inhabers von nationalen Bildmarken ‚EMIDIO TUCCI‘– Ähnlichkeit zwischen Waren“

1. Rechtsmittel – Gründe – Angriffs- oder Verteidigungsmittel, das erstmals im Rechtsmittelverfahren geltend gemacht wird – Unzulässigkeit (Satzung des Gerichtshofes, Artikel 58) (vgl. Randnr. 40)

2. Rechtsmittel – Gründe – Fehlerhafte Tatsachenwürdigung – Unzulässigkeit – Überprüfung der Würdigung des dem Gericht unterbreiteten Sachverhalts durch den Gerichtshof – Ausschluss, außer bei Verfälschung (Artikel 225 EG; Satzung des Gerichtshofes, Artikel 58) (vgl. Randnr. 45)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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