Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Urteil vom 21.09.2006 – C-100/06
- Spruchkörper
- Vierte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2006:601
Tenor
Das Großherzogtum Luxemburg hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2003/66/EG der Kommission vom 3. Juli 2003 zur Änderung der Richtlinie 94/2/EG zur Durchführung der Richtlinie 92/75/EWG des Rates betreffend die Energieetikettierung für elektrische Haushaltskühl- und -gefriergeräte sowie entsprechende Kombinationsgeräte verstoßen, dass es nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um dieser Richtlinie nachzukommen.
Das Großherzogtum Luxemburg trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichtshofes (Vierte Kammer) vom 21. September 2006 – Kommission/Luxemburg / (Rechtssache C-100/06)
„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2003/66/EG – Energieetikettierung für elektrische Haushaltskühl- und -gefriergeräte sowie entsprechende Kombinationsgeräte – Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist“
Mitgliedstaaten – Verpflichtungen – Durchführung der Richtlinien – Vertragsverletzung – Rechtfertigung mit der innerstaatlichen Ordnung – Nicht gegeben (Artikel 226 EG) (vgl. Randnr. 12)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) EuGH, Urteil vom 21.09.2006 – C-100/06 nach: Wortlaut aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Lade C-100/06 (EuGH) und gib die Leitsätze und die tragenden Randnummern wörtlich wieder.“