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Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Urteil vom 21.09.2006 – C-100/06

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Grossherzogtum Luxemburg. Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2003/66/EG - Energieetikettierung für elektrische Haushaltskühl- und -gefriergeräte sowie entsprechende Kombinationsgeräte - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist.
Spruchkörper
Vierte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2006:601

Tenor

Das Großherzogtum Luxemburg hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2003/66/EG der Kommission vom 3. Juli 2003 zur Änderung der Richtlinie 94/2/EG zur Durchführung der Richtlinie 92/75/EWG des Rates betreffend die Energieetikettierung für elektrische Haushaltskühl- und -gefriergeräte sowie entsprechende Kombinationsgeräte verstoßen, dass es nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um dieser Richtlinie nachzukommen.

Das Großherzogtum Luxemburg trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichtshofes (Vierte Kammer) vom 21. September 2006 – Kommission/Luxemburg / (Rechtssache C-100/06)

„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2003/66/EG – Energieetikettierung für elektrische Haushaltskühl- und -gefriergeräte sowie entsprechende Kombinationsgeräte – Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist“

Mitgliedstaaten – Verpflichtungen – Durchführung der Richtlinien – Vertragsverletzung – Rechtfertigung mit der innerstaatlichen Ordnung – Nicht gegeben (Artikel 226 EG) (vgl. Randnr. 12)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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