Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 18.09.1985 – 276/83

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. Streichung.
ECLI
ECLI:EU:C:1985:341

Tenor

UNTER MITWIRKUNG DES PRÄSIDENTEN MACKENZIE STUART , DER KAMMERPRÄSIDENTEN G . BOSCO , O . DÜ UND C . KAKOURIS , DER RICHTER P . PESCATORE , T . KOOPMANS , U . EVERLING , K . BAHLMANN , Y . GALMOT , R . JOLIET UND T . F . O ' HIGGINS ,

GENERALANWALT : C . O . LENZ

KANZLER : P . HEIM

FOLGENDEN

BESCHLUSS

1 ) DIE RECHTSSACHE 276/83 WIRD IM REGISTER DES GERICHTSHOFES GESTRICHEN .

2 ) DIE BEKLAGTE HAT DIE KOSTEN DES VERFAHRENS ZU TRAGEN .

Gründe

MIT SCHRIFTSATZ VOM 23 . JULI 1985 , DER AM 24 . JULI 1985 IN DAS REGISTER DER KANZLEI DES GERICHTSHOFES EINGETRAGEN WORDEN IST , HAT DIE KLAEGERIN DEM GERICHTSHOF MITGETEILT , DASS SIE DIE KLAGE ZURÜCKNEHME ; ZUGLEICH HAT SIE BEANTRAGT , DER REPUBLIK GRIECHENLAND DIE KOSTEN DES VERFAHRENS AUFZUERLEGEN .

MIT TELEKOPIE VOM 23 . AUGUST 1985 , DIE AM SELBEN TAG IN DAS REGISTER DER KANZLEI DES GERICHTSHOFES EINGETRAGEN WORDEN IST , HAT DIE REGIERUNG DER REPUBLIK GRIECHENLAND IHR EINVERSTÄNDNIS MIT DER KLAGERÜCKNAHME ERKLÄRT UND DIE ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE KOSTEN IN DAS ERMESSEN DES GERICHTSHOFES GESTELLT .

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat EuGH in 276/83 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten