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Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 19.11.1963 – 27/63

Goffredo Raponi gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.
Spruchkörper
Zweite Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:1963:48

Tenor

DIE RECHTSSACHE WIRD DEM GERICHTSHOF VORGELEGT .

Gründe

DIE KLAGE BETRIFFT VORNEHMLICH DIE FRAGE, OB DIE ANSTELLUNGSBEHÖRDE BEI DER BESETZUNG FREIER PLANSTELLEN ODER DOCH GEWISSER FREIER PLANSTELLEN DURCH BEFÖRDERUNG EINEN ERMESSENSSPIELRAUM HAT UND OB SIE EINE AUF GRUND EINER " AUSLESE " AUSGESPROCHENE BEFÖRDERUNG BEGRÜNDEN MUSS . ES STELLEN SICH ALSO FRAGEN DER AUSLEGUNG DES STATUTS, DEREN ENTSCHEIDUNG GRUNDSÄTZLICHE BEDEUTUNG HAT .

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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