Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Beschluss vom 19.11.1963 – 27/63
- Spruchkörper
- Zweite Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:1963:48
Tenor
DIE RECHTSSACHE WIRD DEM GERICHTSHOF VORGELEGT .
Gründe
DIE KLAGE BETRIFFT VORNEHMLICH DIE FRAGE, OB DIE ANSTELLUNGSBEHÖRDE BEI DER BESETZUNG FREIER PLANSTELLEN ODER DOCH GEWISSER FREIER PLANSTELLEN DURCH BEFÖRDERUNG EINEN ERMESSENSSPIELRAUM HAT UND OB SIE EINE AUF GRUND EINER " AUSLESE " AUSGESPROCHENE BEFÖRDERUNG BEGRÜNDEN MUSS . ES STELLEN SICH ALSO FRAGEN DER AUSLEGUNG DES STATUTS, DEREN ENTSCHEIDUNG GRUNDSÄTZLICHE BEDEUTUNG HAT .
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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