Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Urteil vom 28.02.1989 – 19/88
- Spruchkörper
- Erste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:1989:103
Orientierungssatz
Die Tarifstelle 90.28 A II a des Gemeinsamen Zolltarifs erfasst im Rahmen der Geräte zum Messen elektrischer Grössen keine Geräte, die derartige Messungen nur vornehmen, um die Fehlerlosigkeit elektronischer Bauelemente zu kontrollieren .
Tenor
Die Tarifstelle 90.28 A II a des Gemeinsamen Zolltarifs erfasst im Rahmen der Geräte zum Messen elektrischer Grössen keine Geräte, die derartige Messungen nur vornehmen, um die Fehlerlosigkeit elektronischer Bauelemente zu kontrollieren .
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