Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 29.05.1964 – 17/64 R

Benoît Suss gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl.
ECLI
ECLI:EU:C:1964:32

Tenor

1 . DER ANTRAG WIRD ABGEWIESEN .

2 . DIE KOSTENENTSCHEIDUNG BLEIBT DEM ENDURTEIL VORBEHALTEN .

Gründe

DER KLAEGER HAT ZUR STÜTZUNG SEINES ANTRAGS AUF AUSSETZUNG DES VOLLZUGS DIE ANSICHT VERTRETEN, DIE EINWEISUNG EINES DRITTEN IN DIE STREITIGE PLANSTELLE WÄHREND DES HAUPTPROZESSES ÜBER DIE VON IHM ERHOBENE KLAGE GEGEN DIE STELLENAUSSCHREIBUNG MIT DEM AKTENZEICHEN HA/B/2/AP KÖNNE EINE SCHWER WIEDER ZU BESEITIGENDE LAGE SCHAFFEN .

DER KLAEGER HAT IM HAUPTPROZESS DEN GERICHTSHOF UM DIE FESTSTELLUNG ERSUCHT, DASS EINE ETWAIGE AUFHEBUNG ALLE SEITHER VON DER BEKLAGTEN EINGELEITETEN VERFAHREN ZUR BESETZUNG DER STREITIGEN FREIEN PLANSTELLE MITUMFASSE . IM ÜBRIGEN STEHT ES IHM FREI, GEGEN DIE INZWISCHEN ERFOLGENDE ERNENNUNG EINES ANDERN ERNEUT KLAGE ZU ERHEBEN, DIE ER AUF DIE GLEICHEN RÜGEN STÜTZEN KANN WIE SEINE GEGENWÄRTIGE KLAGE .

DER VOLLZUG DER IM HAUPTPROZESS ANGEFOCHTENEN VERFÜGUNGEN KANN DEM KLAEGER DAHER KEINEN AUSREICHEND SCHWERWIEGENDEN ODER GAR NICHT WIEDERGUTZUMACHENDEN SCHADEN ZUFÜGEN .

DER ANTRAG AUF AUSSETZUNG DES VOLLZUGS IST SOMIT ABZUWEISEN .

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat EuGH in 17/64 R entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten