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Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Urteil vom 25.05.1989 – 15/88

SpA Maxi Di gegen Ufficio del registro di Bolzano. Ersuchen um Vorabentscheidung: Commissione tributaria di secondo grado di Bolzano - Italien. Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital.
Spruchkörper
Zweite Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:1989:212

Orientierungssatz

Artikel 11 der Richtlinie 69/335 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital ist dahin auszulegen, daß ein Mitgliedstaat von Kapitalgesellschaften im Sinne des Artikels 3 der Richtlinie auf die Aufnahme einer Obligationsanleihe - ein Vorgang, der unter Artikel 11 der Richtlinie fällt - keine andere Abgabe als die in Artikel 12 der Richtlinie genannten Abgaben und Steuern erheben darf; Artikel 12 enthält nämlich eine abschließende Liste anderer Abgaben und Steuern als der Steuer auf die Ansammlung von Kapital, mit denen die Kapitalgesellschaften im Zusammenhang mit den in den Artikeln 10 und 11 genannten Vorgängen belegt werden dürfen ( vgl . das Urteil vom 2 . Februar 1988 in der Rechtssache 36/86, Dansk Sparinvest, Slg . 1988, 409 ).

Tenor

Artikel 11 der Richtlinie 69/335 ist dahin auszulegen, daß ein Mitgliedstaat von Kapitalgesellschaften im Sinne des Artikels 3 der Richtlinie auf die Aufnahme einer Obligationsanleihe - ein Vorgang, der unter Artikel 11 der Richtlinie fällt - keine andere Abgabe als die in Artikel 12 der Richtlinie genannten Abgaben und Steuern erheben darf .

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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