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Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 27.06.1979 – 105/79

Henri Godard gegen Garantie mutuelle des fonctionnaires. Ersuchen um Vorabentscheidung: Tribunal d'instance de Hayange - Frankreich.
ECLI
ECLI:EU:C:1979:168

Tenor

DER GERICHTSHOF IST ZUR BEANTWORTUNG DER IHM VOM DIENSTHABENDEN RICHTER DES TRIBUNAL D ' INSTANCE HAYANGE VORGELEGTEN FRAGE NICHT ZUSTÄNDIG .

Gründe

MIT BESCHLUSS VOM 10 . JUNI 1979 HAT DER DIENSTHABENDE RICHTER DES TRIBUNAL D ' INSTANCE HAYANGE DEM GERICHTSHOF GEMÄSS ARTIKEL 177 EWG-VERTRAG FOLGENDE FRAGE VORGELEGT :

' ' WELCHEN SCHUTZ GEWÄHRT DER VERTRAG IM HINBLICK AUF DIE EINHALTUNG DES FUNDAMENTALEN GRUNDSATZES DER UNABHÄNGIGKEIT DES RICHTERS BEI DER GESETZESANWENDUNG?

' '

DIESE FRAGE WIRD IM RAHMEN EINES VERFAHRENS GESTELLT , ZU DEM ES NACH EINEM VERKEHRSUNFALL GEKOMMEN IST , DER IN FRANKREICH GESCHAH UND IN DEN FRANZÖSISCHE STAATSANGEHÖRIGE VERWICKELT WAREN .

DEN AKTEN SOWIE DER BEGRÜNDUNG UND DER FORMULIERUNG DER GESTELLTEN FRAGE IST ZU ENTNEHMEN , DASS DIESE IN KEINER HINSICHT DIE AUSLEGUNG DES EWG-VERTRAGS ODER DIE GÜLTIGKEIT ODER AUSLEGUNG EINER HANDLUNG EINES ORGANS DER GEMEINSCHAFT BETRIFFT .

DER GERICHTSHOF IST DAHER ZUR BEANTWORTUNG DER IHM GESTELLTEN FRAGE OFFENSICHTLICH UNZUSTÄNDIG .

NACH ANHÖRUNG DES GENERALANWALTS

HAT

DER GERICHTSHOF

UNTER MITWIRKUNG DES PRÄSIDENTEN H . KUTSCHER , DER KAMMERPRÄSIDENTEN J . MERTENS DE WILMARS UND A . G . MACKENZIE STUART , DER RICHTER P . PESCATORE , M . SÖRENSEN , A . O ' KEEFFE , G . BOSCO , A . TOUFFAIT UND T . KOOPMANS ,

GENERALANWALT : F . CAPOTORTI

KANZLER : A . VAN HOUTTE

BESCHLOSSEN :

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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