Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 05.02.1982 – 10/82 R

Sven-Ole Mogensen und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
ECLI
ECLI:EU:C:1982:42

Tenor

DER PRÄSIDENT DER DRITTEN KAMMER DES GERICHTSHOFES DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN

IM VERFAHREN DER EINSTWEILIGEN ANORDNUNG

BESCHLOSSEN :

1 . DER ANTRAG AUF ERLASS EINER EINSTWEILIGEN ANORDNUNG WIRD ZURÜCKGEWIESEN .

2.DIE KOSTENENTSCHEIDUNG BLEIBT VORBEHALTEN .

Gründe

Randnummer 1

DER RICHTER IM VERFAHREN DER EINSTWEILIGEN ANORDNUNG HAT IM RAHMEN DES VORBRINGENS DER PARTEIEN SEINE PRÜFUNG AUF DIE GRÜNDE ZU BESCHRÄNKEN , DIE FÜR DIE BEANTWORTUNG DER FRAGE , OB EINE DRINGLICHKEIT GEGEBEN IST , MASSGEBEND SEIN KÖNNEN .

Randnummer 2

UNTER DIESEM BLICKWINKEL IST SCHON JETZT FESTZUSTELLEN , DASS DIE STREITIGE STELLE BEREITS BESETZT IST UND DIE BEANTRAGTE ANORDNUNG ANGESICHTS DER DERZEITIGEN TATSÄCHLICHEN LAGE KEINEN SINN MEHR HÄTTE .

Randnummer 3

SOMIT IST , OHNE DASS DIESE FESTSTELLUNG IRGENDEINE AUSWIRKUNG AUF DIE ENTSCHEIDUNG ZUR HAUPTSACHE UND DIE SICH DARAUS EVENTÜLL ERGEBENDEN FOLGEN HÄTTE , DIE TATSÄCHLICHE LAGE ZUR KENNTNIS ZU NEHMEN UND DER ANTRAG , DER NUNMEHR GEGENSTANDSLOS IST , ZURÜCKZUWEISEN .

Kosten

KOSTEN

Randnummer 4

DIE KOSTENENTSCHEIDUNG IST BEIM GEGENWÄRTIGEN VERFAHRENSSTAND VORZUBEHALTEN .

AUS DIESEN GRÜNDEN

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat EuGH in 10/82 R entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten