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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 23.09.2009 – T-99/06

Phildar SA gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Spruchkörper
Siebte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2009:346

Tenor

1. Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 16. Januar 2006 (Sache R 245/2004‑2) wird aufgehoben.

2. Das HABM trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 23. September 2009 – Phildar/HABM – Comercial Jacinto Parera (FILDOR) / (Rechtssache T-99/06)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke FILDOR – Ältere nationale Wort- und Bildmarke PHILDAR – Ältere nationale Wortmarke FILDOR – Ältere internationale Wort‑ und Bildmarken PHILDAR – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b sowie Art. 62 und 73 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b sowie Art. 64 und 75 der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 33, 68-85)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

Comercial Jacinto Parera, SA

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Wortmarke FILDOR für Waren der Klassen 22, 23, 24, 25 und 26 – Anmeldung Nr. 831834

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:

Phildar SA

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:

Nationale und internationale Wort- und Bildmarken FILDOR und PHILDAR für Waren der Klassen 22, 23, 24, 25 und 26

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

Zurückweisung der Anmeldung

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Aufhebung der Entscheidung der Widerspruchsabteilung

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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