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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Beschluss vom 14.05.2007 – T-97/04

Laura Gnemmi und Eugénia Aguiar gegen Europäische Kommission.
Spruchkörper
Fünfte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2007:133

Gründe

14. Mai 2007

Rechtssache T-97/04

Laura Gnemmi und Eugénia Aguiar

gegen

Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Gegenstand: Klage auf Aufhebung des Beurteilungsverfahrens 2001/2002, soweit die Klägerinnen davon betroffen sind, hilfsweise der Beurteilungen ihrer beruflichen Entwicklung für diesen Zeitraum

Entscheidung: Die Klage wird teilweise als offensichtlich unzulässig und im Übrigen als offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen. Die Klägerinnen tragen ihre eigenen Kosten.

Leitsätze

Beamte – Klage – Vorbringen gleicher Argumente und Vorlage gleicher oder gleichartiger Beweise wie in anderen Klagen, die zuvor als unzulässig und unbegründet abgewiesen wurden – Offensichtlich unzulässige und unbegründete Klage

(Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 111; Beamtenstatut, Art. 43)

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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