Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Beschluss vom 14.05.2007 – T-97/04
- Spruchkörper
- Fünfte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2007:133
Gründe
14. Mai 2007
Rechtssache T-97/04
Laura Gnemmi und Eugénia Aguiar
gegen
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Gegenstand: Klage auf Aufhebung des Beurteilungsverfahrens 2001/2002, soweit die Klägerinnen davon betroffen sind, hilfsweise der Beurteilungen ihrer beruflichen Entwicklung für diesen Zeitraum
Entscheidung: Die Klage wird teilweise als offensichtlich unzulässig und im Übrigen als offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen. Die Klägerinnen tragen ihre eigenen Kosten.
Leitsätze
Beamte – Klage – Vorbringen gleicher Argumente und Vorlage gleicher oder gleichartiger Beweise wie in anderen Klagen, die zuvor als unzulässig und unbegründet abgewiesen wurden – Offensichtlich unzulässige und unbegründete Klage
(Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 111; Beamtenstatut, Art. 43)
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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