Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 10.09.2008 – T-96/06
- Spruchkörper
- Fünfte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2008:330
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Tsakiris-Mallas AE trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 10. September 2008 – Tsakiris-Mallas/HABM – Late Editions (exē) / (Rechtssache T-96/06)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke exē – Ältere nationale Wortmarke EXE – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Ähnlichkeit der Waren und der Zeichen – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnr. 40)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
Tsakiris-Mallas AE
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Bildmarke exē für Waren der Klassen 18 und 25 – Anmeldung Nr. 2190015
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:
Late Editions Ltd
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:
Nationale Wortmarke EXE für Waren der Klasse 25
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:
Dem Widerspruch wurde für einen Teil der Waren stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Zurückweisung der Beschwerde
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat EuG in T-96/06 entschieden?“