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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 12.11.2010 – T-95/08

Italienische Republik gegen Europäische Kommission. EAGFL - Abteilung "Garantie" - Von der Gemeinschaftsfinanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Regelung einer Produktionsbeihilfe im Sektor Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse - Außerordentliche Stützungsmaßnahmen im Rindfleischsektor - Prämienregelung für Tabak.
Spruchkörper
Achte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2010:464

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Italienische Republik trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 12. November 2010 – Italien/Kommission / (Rechtssache T-95/08)

„EAGFL – Abteilung ‚Garantie‘ – Von der Gemeinschaftsfinanzierung ausgeschlossene Ausgaben – Regelung einer Produktionsbeihilfe im Sektor Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse – Außerordentliche Stützungsmaßnahmen im Rindfleischsektor – Prämienregelung für Tabak“

1. Landwirtschaft – EAGFL – Rechnungsabschluss – Ablehnung der Übernahme von Ausgaben, die durch Unregelmäßigkeiten bei der Anwendung der Gemeinschaftsregelung veranlasst wurden – Beanstandung durch den betroffenen Mitgliedstaat – Beweislast – Verteilung zwischen der Kommission und dem Mitgliedstaat (Verordnung Nr. 729/70 des Rates) (vgl. Randnrn. 17, 39)

2. Landwirtschaft – Gemeinsame Agrarpolitik – Finanzierung durch den EAGFL – Grundsätze – Ablehnung der Übernahme regelwidriger Ausgaben – Feststellung von Mängeln in dem von einem Mitgliedstaat eingeführten Kontrollsystem (Verordnung Nr. 729/70 des Rates) (vgl. Randnrn. 43-47)

3. Landwirtschaft – Gemeinsame Agrarpolitik – Finanzierung durch den EAGFL – Rechnungsabschlussverfahren – Gegenstand – Finanzielle Berichtigung, die keine Sanktion darstellt (vgl. Randnr. 48)

4. Landwirtschaft – Gemeinsame Agrarpolitik – Finanzierung durch den EAGFL – Grundsätze – Ablehnung der Übernahme von Ausgaben, die durch mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbare Praktiken verursacht wurden – Entscheidungsspielraum der Kommission – Fehlen (Verordnung Nr. 729/70 des Rates, Art. 2 und 3) (vgl. Randnr. 49)

5. Landwirtschaft – EAGFL – Gewährung von Beihilfen und Prämien ‑ Pflicht der Mitgliedstaaten zur Einrichtung eines wirksamen Systems von Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen (vgl. Randnr. 77)

6. Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse – Ermittlung des Streitgegenstands – Kurze Darstellung der Klagegründe (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 1 Buchst. c) (vgl. Randnr. 114)

7. Landwirtschaft – Gemeinsame Marktorganisation – Rohtabak – Regelung individueller Erzeugungsquoten, eingeführt durch die Verordnung Nr. 2075/92 (Verordnung Nr. 2075/92 des Rates in der durch die Verordnung Nr. 1636/98 geänderten Fassung, Art. 9; Verordnung Nr. 20848/98 der Kommission, Art. 9 und 22) (vgl. Randnrn. 116-119)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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