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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Beschluss vom 19.11.2009 – T-94/07

European Renewable Energies Federation ASBL (EREF) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Nichtigkeitsklage - Offensichtliche Unzulässigkeit.
Spruchkörper
Sechste Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2009:451

Tenor

1. Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

2. Die European Renewable Energies Federation ASBL (EREF) trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

Gründe

Beschluss des Gerichts (Sechste Kammer) vom 19. November 2009 – EREF/Kommission / (Rechtssache T-94/07)

„Nichtigkeitsklage – Vertretung durch einen Anwalt, der kein Dritter ist – Offensichtliche Unzulässigkeit“

Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse – Voraussetzungen betreffend den Unterzeichnenden (Satzung des Gerichtshofs, Art. 19 Abs. 3 und 4; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 43 § 1 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 14-22)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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