Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Beschluss vom 19.11.2009 – T-94/07
- Spruchkörper
- Sechste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2009:451
Tenor
1. Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.
2. Die European Renewable Energies Federation ASBL (EREF) trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Gründe
Beschluss des Gerichts (Sechste Kammer) vom 19. November 2009 – EREF/Kommission / (Rechtssache T-94/07)
„Nichtigkeitsklage – Vertretung durch einen Anwalt, der kein Dritter ist – Offensichtliche Unzulässigkeit“
Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse – Voraussetzungen betreffend den Unterzeichnenden (Satzung des Gerichtshofs, Art. 19 Abs. 3 und 4; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 43 § 1 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 14-22)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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