Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Beschluss vom 21.11.2007 – T-94/06
- Spruchkörper
- Dritte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2007:351
Tenor
1. Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.
2. Herr Giuseppe Gargani trägt die Kosten.
Gründe
Beschluss des Gerichts (Dritte Kammer) vom 21. November 2007 – Gargani / Parlament / (Rechtssache T-94/06)
„Klage nach Art. 230 EG – Beklagter – Natürliche oder juristische Person – Offensichtliche Unzulässigkeit“
Nichtigkeitsklage – Klage einer natürlichen oder juristischen Person gegen eine andere natürliche oder juristische Person (Art. 230 Abs. 4 EG) (vgl. Randnrn. 26-27, 30, 32, 35)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) EuG, Beschluss vom 21.11.2007 – T-94/06 nach: Wortlaut aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Lade T-94/06 (EuG) und gib die Leitsätze und die tragenden Randnummern wörtlich wieder.“