Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 19.06.2008 – T-93/06
- Spruchkörper
- Achte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2008:215
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Mülhens GmbH & Co. KG trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 19. Juni 2008 – Mülhens/HABM – Spa Monopole (MINERAL SPA) / (Rechtssache T-93/06)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke MINERAL SPA – Ältere nationale Wortmarke SPA – Relatives Eintragungshindernis – Wertschätzung – Unlautere Ausnutzung der Wertschätzung der älteren Marke – Art. 8 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 40/94“
1. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer bekannten identischen oder ähnlichen älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 5) (vgl. Randnrn. 41-43)
2. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer bekannten identischen oder ähnlichen älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 5) (vgl. Randnr. 33)
3. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer bekannten identischen oder ähnlichen älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und 5) (vgl. Randnr. 38)
4. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer bekannten identischen oder ähnlichen älteren Marke (vgl. Randnr. 39)
5. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer bekannten identischen oder ähnlichen älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 5) (vgl. Randnr. 40)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
Mülhens GmbH & Co. KG
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Wortmarke MINERAL SPA für Waren der Klasse 3
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:
Spa Monopole, compagnie fermière de Spa SA/NV
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:
Mehrere in den Benelux‑Staaten für Waren der Klasse 32 eingetragene Marken mit dem Wort SPA
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:
Zurückweisung der Anmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Zurückweisung der Beschwerde
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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