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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 19.06.2008 – T-93/06

Mülhens GmbH & Co. KG gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Spruchkörper
Achte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2008:215

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Mülhens GmbH & Co. KG trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 19. Juni 2008 – Mülhens/HABM – Spa Monopole (MINERAL SPA) / (Rechtssache T-93/06)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke MINERAL SPA – Ältere nationale Wortmarke SPA – Relatives Eintragungshindernis – Wertschätzung – Unlautere Ausnutzung der Wertschätzung der älteren Marke – Art. 8 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 40/94“

1. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer bekannten identischen oder ähnlichen älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 5) (vgl. Randnrn. 41-43)

2. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer bekannten identischen oder ähnlichen älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 5) (vgl. Randnr. 33)

3. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer bekannten identischen oder ähnlichen älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und 5) (vgl. Randnr. 38)

4. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer bekannten identischen oder ähnlichen älteren Marke (vgl. Randnr. 39)

5. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer bekannten identischen oder ähnlichen älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 5) (vgl. Randnr. 40)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

Mülhens GmbH & Co. KG

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Wortmarke MINERAL SPA für Waren der Klasse 3

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:

Spa Monopole, compagnie fermière de Spa SA/NV

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:

Mehrere in den Benelux‑Staaten für Waren der Klasse 32 eingetragene Marken mit dem Wort SPA

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

Zurückweisung der Anmeldung

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Zurückweisung der Beschwerde

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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