Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 26.01.2006 – T-92/02

Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH, Stadtwerke Tübingen GmbH und Stadtwerke Uelzen GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Staatliche Beihilfe - Regelung zur Steuerbefreiung für Rückstellungen, die in Deutschland niedergelassene Kernkraftwerksbetreiber für die Entsorgung ihrer Abfälle und die endgültige Stilllegung ihrer Anlagen gebildet haben - Entscheidung, mit der im Stadium der Vorprüfung das Nichtvorliegen einer Beihilfe festgestellt wird - Nichtigkeitsklage.
Spruchkörper
Vierte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2006:26

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerinnen tragen neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Kommission und der Streithelferinnen.

Gründe

Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 26. Januar 2006 − Stadtwerke Schwäbisch Hall u. a./Kommission / (Rechtssache T-92/02)

(„Staatliche Beihilfe – Regelung zur Steuerbefreiung für Rückstellungen, die in Deutschland niedergelassene Kernkraftwerksbetreiber für die Entsorgung ihrer Abfälle und die endgültige Stilllegung ihrer Anlagen gebildet haben – Entscheidung, mit der im Stadium der Vorprüfung das Nichtvorliegen einer Beihilfe festgestellt wird – Nichtigkeitsklage“)

1. Staatliche Beihilfe – Beihilfevorhaben – Prüfung durch die Kommission – Vorprüfungsphase und kontradiktorische Phase (Artikel 88 Absätze 2 und 3 EG) (vgl. Randnrn. 46-56)

2. Staatliche Beihilfe – Begriff – Selektivität der Maßnahme (Artikel 87 Absatz 1 EG) (vgl. Randnrn. 67-93, 96-102, 108-114)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat EuG in T-92/02 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten