Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Beschluss vom 18.03.2026 – T-917/25
- Spruchkörper
- Zweite erweiterte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2026:204
Tenor
Die Rechtssache T-917/25 wird im Register des Gerichts gestrichen.
Gründe
Mit Beschluss vom 24. Februar 2026, der am 27. Februar 2026 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, hat das Landesgericht Korneuburg (Österreich) sein Vorabentscheidungsersuchen zurückgenommen.
Unter diesen Umständen ist gemäß Art. 227 Abs. 1 der Verfahrensordnung des Gerichts die Streichung der vorliegenden Rechtssache im Register des Gerichts anzuordnen.
Für die Beteiligten des Ausgangsverfahrens ist das Verfahren Teil des beim nationalen Gericht anhängigen Verfahrens; die Kostenentscheidung ist daher Sache dieses Gerichts.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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