Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Beschluss vom 18.03.2026 – T-917/25

R***** gegen W***** H*****. Streichung.
Spruchkörper
Zweite erweiterte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2026:204

Tenor

Die Rechtssache T-917/25 wird im Register des Gerichts gestrichen.

Gründe

Randnummer 1

Mit Beschluss vom 24. Februar 2026, der am 27. Februar 2026 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, hat das Landesgericht Korneuburg (Österreich) sein Vorabentscheidungsersuchen zurückgenommen.

Randnummer 2

Unter diesen Umständen ist gemäß Art. 227 Abs. 1 der Verfahrensordnung des Gerichts die Streichung der vorliegenden Rechtssache im Register des Gerichts anzuordnen.

Randnummer 3

Für die Beteiligten des Ausgangsverfahrens ist das Verfahren Teil des beim nationalen Gericht anhängigen Verfahrens; die Kostenentscheidung ist daher Sache dieses Gerichts.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) EuG, Beschluss vom 18.03.2026 – T-917/25 nach: Wortlaut aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Lade T-917/25 (EuG) und gib die Leitsätze und die tragenden Randnummern wörtlich wieder.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten