Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Beschluss vom 02.06.2008 – T-91/07
- Spruchkörper
- Achte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2008:170
Tenor
1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2. Die WWF-UK Ltd trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Rates.
3. Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten.
Gründe
Beschluss des Gerichts (Achte Kammer) vom 2. Juni 2008 – WWF‑UK/Rat / (Rechtssache T-91/07)
„Nichtigkeitsklage – Verordnung (EG) Nr. 41/2007 – Wiederauffüllung der Kabeljaubestände – Festsetzung der TAC für 2007 – Handlung mit allgemeiner Geltung – Kein individuelles Betroffensein – Unzulässigkeit“
1. Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen – Verordnung zur Festsetzung der zulässigen Gesamtfangmenge von Kabeljau für das Jahr 2007 in den von der Verordnung mit Maßnahmen zur Wiederauffüllung der Kabeljaubestände erfassten Gebieten (Art. 230 Abs. 4 EG; Verordnungen Nr. 423/2004 und Nr. 41/2007 des Rates) (vgl. Randnrn. 64-79)
2. Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen – Verordnung zur Festsetzung der zulässigen Gesamtfangmenge von Kabeljau für das Jahr 2007 in den von der Verordnung mit Maßnahmen zur Wiederauffüllung der Kabeljaubestände erfassten Gebieten (Art. 230 Abs. 4 EG; Verordnung Nr. 1367/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates; Verordnungen Nr. 423/2004 und Nr. 41/2007 des Rates; Entscheidung 2005/370 des Rates) (vgl. Randnrn. 81-82)
3. Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen – Ermessensmissbrauch – Schwere des Fehlers des betreffenden Organs – Fehlen eines effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes gegen diesen Fehler – Auslegung contra legem des Erfordernisses individueller Betroffenheit – Unzulässigkeit (Art. 230 Abs. 4 EG) (vgl. Randnrn. 85-88)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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