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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 11.12.2008 – T-90/06

Tomorrow Focus AG gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Spruchkörper
Fünfte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2008:567

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Tomorrow Focus AG trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 11. Dezember 2008 – Tomorrow Focus/HABM – Information Builders (Tomorrow Focus) / (Rechtssache T-90/06)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Tomorrow Focus – Ältere Gemeinschaftsbildmarke FOCUS – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 14, 37)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

Tomorrow Focus AG

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Wortmarke Tomorrow Focus für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16, 35, 38, 41 und 42 – Anmeldung Nr. 2382455

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:

Information Builders (Netherlands) BV

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:

Bildmarke Focus für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16 und 42 (Gemeinschaftsmarke Nr. 68585)

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

Dem Widerspruch wurde stattgegeben, und die Anmeldung wurde für die Klassen 9 und 42 zurückgewiesen

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Aufhebung der angefochtenen Entscheidung, Zurückweisung der Anmeldung für bestimmte Waren und Dienstleistungen der Klassen 9 und 42 sowie Zurückweisung des Widerspruchs im Übrigen

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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