Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 13.07.2011 – T-88/10
- Spruchkörper
- Achte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2011:368
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Inter IKEA Systems BV trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 13. Juli 2011 – Inter IKEA Systems/HABM – Meteor Controls (GLÄNSA) / (Rechtssache T-88/10)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke GLÄNSA – Ältere Gemeinschaftswortmarke GLANZ – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Zeichenähnlichkeit – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 24-25, 45, 48)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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