Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Beschluss vom 13.02.2026 – T-852/25
- Spruchkörper
- Fünfte erweiterte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2026:140
Tenor
Die Rechtssache T-852/25 wird im Register des Gerichts gestrichen.
Gründe
Mit Schreiben vom 15. Januar 2026, das am 2. Februar 2026 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, hat das Amtsgericht Königs Wusterhausen (Deutschland) dem Gericht ein Anerkenntnisurteil vom 13. Dezember 2025 übermittelt, das im Ausgangsverfahren ergangen ist.
Unter diesen Umständen ist gemäß Art. 227 Abs. 1 der Verfahrensordnung des Gerichts die Streichung der vorliegenden Rechtssache im Register des Gerichts anzuordnen.
Für die Beteiligten des Ausgangsverfahrens ist das Verfahren Teil des beim nationalen Gericht anhängigen Verfahrens; die Kostenentscheidung ist daher Sache dieses Gerichts.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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