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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 19.05.2011 – T-81/10

Tempus Vade, SL gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke AIR FORCE - Ältere Gemeinschaftsbildmarken, nationale Bildmarken und Gemeinschaftswortmarke TIME FORCE - Relative Eintragungshindernisse - Keine Verwechslungsgefahr - Keine Ähnlichkeit der Zeichen - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.
Spruchkörper
Sechste Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2011:229

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Tempus Vade, SL trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 19. Mai 2011 – Tempus Vade/HABM – Palacios Serrano (AIR FORCE) / (Rechtssache T-81/10)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke AIR FORCE – Ältere Gemeinschaftsbildmarken, nationale Bildmarken und Gemeinschaftswortmarke TIME FORCE – Relative Eintragungshindernisse – Keine Verwechslungsgefahr – Keine Ähnlichkeit der Zeichen – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Verwechslungsgefahr mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 38, 40-43)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelder der Gemeinschaftsmarke:

Juan Palacios Serrano

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Wortmarke AIR FORCE für Waren der Klasse 14 – Anmeldung Nr. 5016704

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:

Tempus Vade, SL

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:

Gemeinschaftswortmarke TIME FORCE (Anmeldung Nr. 395657) für Waren der Klassen 14, 18 und 25 sowie die Gemeinschaftsbildmarken mit dem Wortbestandteil TIME FORCE für Waren der Klassen 14, 18 und 25 (Anmeldung Nr. 398776) und für Waren der Klassen 3, 8, 9, 14, 18, 25, 34, 35 und 37 (Anmeldung Nr. 3112133)

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

Dem Widerspruch wurde zur Gänze stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und Zurückweisung des Widerspruchs

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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