Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 16.09.2009 – T-80/07
- Spruchkörper
- Fünfte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2009:332
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die JanSport Apparel Corp. trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 16. September 2009 – JanSport Apparel/HABM (BUILT TO RESIST) / (Rechtssache T-80/07)
„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke BUILT TO RESIST – Absolutes Eintragungshindernis – Beschreibender Charakter – Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 24-29, 41-47)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
JanSport Apparel Corp.
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Wortmarke BUILT TO RESIST für Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 18 und 25 – Anmeldung Nr. 2937522
Entscheidung des Prüfers:
Zurückweisung der Anmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Zurückweisung der Beschwerde
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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