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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Beschluss vom 19.09.2006 – T-80/05

Hinrich Bavendam und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Nichtigkeitsklage - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - Entscheidungen 2004/798/EG und 2004/813/EG - Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der kontinentalen biogeografischen Region und in der atlantischen biogeografischen Region - Unmittelbar und individuell betroffene Personen - Unzulässigkeit.
Spruchkörper
Erste Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2006:259

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Kläger tragen neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Kommission.

Gründe

Beschluss des Gerichts (Erste Kammer) vom 19. September 2006 – Bavendam u. a./Kommission / (Rechtssache T-80/05)

„Nichtigkeitsklage – Richtlinie 92/43/EWG – Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen – Entscheidungen 2004/798/EG und 2004/813/EG – Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der kontinentalen biogeografischen Region und in der atlantischen biogeografischen Region – Unmittelbar und individuell betroffene Personen – Unzulässigkeit“

1. Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen (Artikel 230 Absatz 4 EG; Richtlinie 92/43 des Rates; Entscheidungen 2004/798 und 2004/813 der Kommission) (vgl. Randnrn. 41-49, 67-73)

2. Europäische Gemeinschaften – Gerichtliche Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Handlungen der Organe (Artikel 230 Absatz 4 EG, 234 EG und 241 EG) (vgl. Randnr. 52)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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