Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 18.12.2008 – T-8/07
- Spruchkörper
- Sechste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2008:603
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Miguel Torres, SA trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 18. Dezember 2008 – Torres/HABM – Gala-Salvador Dalí (TG Torre Galatea) / (Rechtssache T-8/07)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke TG Torre Galatea – Ältere Gemeinschaftswortmarke TORRES 10 – Relatives Eintragungshindernis – Keine Verwechslungsgefahr“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 43, 71)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
Fundación Gala-Salvador Dalí
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Bildmarke TG Torre Galatea für Waren der Klasse 33 – Anmeldung Nr. 2730513
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:
Miguel Torres, SA
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:
Gemeinschaftswortmarke TORRES 10 für Waren der Klasse 33 (Nr. 466896), zahlreiche andere Gemeinschafts-, nationale und internationale Marken
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:
Stattgabe und demgemäß Zurückweisung der Anmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Stattgabe, Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und Zurückweisung des Widerspruchs
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) EuG, Urteil vom 18.12.2008 – T-8/07 nach: Wortlaut aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Lade T-8/07 (EuG) und gib die Leitsätze und die tragenden Randnummern wörtlich wieder.“