Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 21.07.2016 – T-790/14
Samir Hassan gegen Rat der Europäischen Union. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen gegen Syrien – Einfrieren von Geldern – Einreisebeschränkung – Nichtigerklärung früherer Rechtsakte durch ein Urteil des Gerichts – Neue Rechtsakte, die den Namen des Klägers in die Listen aufnehmen – Offensichtlicher Beurteilungsfehler – Eigentumsrecht – Verhältnismäßigkeit – Unschuldsvermutung – Außervertragliche Haftung.
- Spruchkörper
- Siebte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2016:429
Gründe
Randnummer 1
Die Klage wird abgewiesen.
Randnummer 2
Herr Samir Hassan trägt die Kosten.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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