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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 14.06.2023 – T-79/21

Ryanair DAC und Airport Marketing Services Ltd gegen Europäische Kommission. Staatliche Beihilfen – Mit der Luftfahrtgesellschaft Ryanair und ihrer Tochtergesellschaft Airport Marketing Services geschlossene Vereinbarungen – Marketingdienstleistungen – Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird – Vorteil – Kriterium des tatsächlichen Bedarfs – Art. 41 und 47 der Charta der Grundrechte – Recht auf Akteneinsicht – Recht auf Anhörung.
Spruchkörper
Neunte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2023:334

Gründe

Randnummer 1

Die Klage wird abgewiesen.

Randnummer 2

Die Ryanair DAC und die Airport Marketing Services Ltd tragen ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission.

Randnummer 3

Der Rat der Europäischen Union trägt seine eigenen Kosten.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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