Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Beschluss vom 05.02.2026 – T-746/25
- Spruchkörper
- Fünfte erweiterte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2026:94
Tenor
Die Rechtssache T-746/25 wird im Register des Gerichts gestrichen.
Gründe
Mit Schreiben vom 6. Januar 2026, das am 19. Januar 2026 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, hat das Amtsgericht Königs Wusterhausen (Deutschland) dem Gericht ein Anerkenntnisurteil vom 2. Dezember 2025 übermittelt, das im Ausgangsverfahren ergangen ist.
Unter diesen Umständen ist gemäß Art. 227 Abs. 1 der Verfahrensordnung des Gerichts die Streichung der vorliegenden Rechtssache im Register des Gerichts anzuordnen.
Für die Beteiligten des Ausgangsverfahrens ist das Verfahren Teil des beim nationalen Gericht anhängigen Verfahrens; die Kostenentscheidung ist daher Sache dieses Gerichts.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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