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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Beschluss vom 05.02.2026 – T-746/25

HM und LT gegen Ryanair DAC. Streichung.
Spruchkörper
Fünfte erweiterte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2026:94

Tenor

Die Rechtssache T-746/25 wird im Register des Gerichts gestrichen.

Gründe

Randnummer 1

Mit Schreiben vom 6. Januar 2026, das am 19. Januar 2026 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, hat das Amtsgericht Königs Wusterhausen (Deutschland) dem Gericht ein Anerkenntnisurteil vom 2. Dezember 2025 übermittelt, das im Ausgangsverfahren ergangen ist.

Randnummer 2

Unter diesen Umständen ist gemäß Art. 227 Abs. 1 der Verfahrensordnung des Gerichts die Streichung der vorliegenden Rechtssache im Register des Gerichts anzuordnen.

Randnummer 3

Für die Beteiligten des Ausgangsverfahrens ist das Verfahren Teil des beim nationalen Gericht anhängigen Verfahrens; die Kostenentscheidung ist daher Sache dieses Gerichts.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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