Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 06.10.2021 – T-745/18
Covestro Deutschland AG gegen Europäische Kommission. Staatliche Beihilfen – Beihilferegelung Deutschlands zugunsten bestimmter stromintensiver Unternehmen – Netzentgeltbefreiung für den Zeitraum 2012‑2013 – Beschluss, mit dem die Beihilferegelung für mit dem Binnenmarkt unvereinbar und rechtswidrig erklärt und die Rückforderung der gewährten Beihilfen angeordnet wird – Nichtigkeitsklage – Klagefrist – Zulässigkeit – Begriff der Beihilfe – Staatliche Mittel – Gleichbehandlung – Vertrauensschutz.
- Spruchkörper
- Dritte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2021:644
Gründe
Randnummer 1
Die Klage wird abgewiesen.
Randnummer 2
Die Covestro Deutschland AG trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.
Randnummer 3
Die Bundesrepublik Deutschland trägt ihre eigenen Kosten.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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