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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 11.05.2011 – T-74/10

Flaco-Geräte GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke FLACO - Ältere nationale Wortmarke FLACO - Relatives Eintragungshindernis - Identität der Waren - Art. 8 Abs. 1 Buchst. a und b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Erstmals vor der Beschwerdekammer vorgebrachtes Verlangen des Nachweises der ernsthaften Benutzung der älteren Marke - Art. 42 Abs. 2 und 3 der Verordnung Nr. 207/2009 und Regel 22 der Verordnung (EG) Nr. 2868/95.
Spruchkörper
Dritte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2011:207

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Flaco-Geräte GmbH trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 11. Mai 2011 – Flaco‑Geräte/HABM – Delgado Sánchez (FLACO) / (Rechtssache T-74/10)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke FLACO – Ältere nationale Wortmarke FLACO – Relatives Eintragungshindernis – Identität der Waren – Art. 8 Abs. 1 Buchst. a und b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Erstmals vor der Beschwerdekammer vorgebrachtes Verlangen des Nachweises der ernsthaften Benutzung der älteren Marke – Art. 42 Abs. 2 und 3 der Verordnung Nr. 207/2009 und Regel 22 der Verordnung (EG) Nr. 2868/95“

1. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen älteren Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. a) (vgl. Randnrn. 37, 48)

2. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 37, 57)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

Flaco-Geräte GmbH

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Wortmarke FLACO für Waren der Klassen 7, 8, 9 und 11 – Anmeldung Nr. 4108502

Inhaber des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:

Jesús Delgado Sánchez

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:

Spanische eingetragene Marke FLACO für Waren der Klasse 7

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

Teilweise Zurückweisung der Gemeinschaftsmarkenanmeldung

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Zurückweisung der Beschwerde

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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