Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 11.05.2011 – T-74/10
- Spruchkörper
- Dritte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2011:207
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Flaco-Geräte GmbH trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 11. Mai 2011 – Flaco‑Geräte/HABM – Delgado Sánchez (FLACO) / (Rechtssache T-74/10)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke FLACO – Ältere nationale Wortmarke FLACO – Relatives Eintragungshindernis – Identität der Waren – Art. 8 Abs. 1 Buchst. a und b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Erstmals vor der Beschwerdekammer vorgebrachtes Verlangen des Nachweises der ernsthaften Benutzung der älteren Marke – Art. 42 Abs. 2 und 3 der Verordnung Nr. 207/2009 und Regel 22 der Verordnung (EG) Nr. 2868/95“
1. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen älteren Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. a) (vgl. Randnrn. 37, 48)
2. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 37, 57)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
Flaco-Geräte GmbH
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Wortmarke FLACO für Waren der Klassen 7, 8, 9 und 11 – Anmeldung Nr. 4108502
Inhaber des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:
Jesús Delgado Sánchez
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:
Spanische eingetragene Marke FLACO für Waren der Klasse 7
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:
Teilweise Zurückweisung der Gemeinschaftsmarkenanmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Zurückweisung der Beschwerde
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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