Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 16.05.2019 – T-733/17
GMP-Orphan (GMPO) gegen Europäische Kommission. Humanarzneimittel – Art. 3 Abs. 1 Buchst b der Verordnung (EG) Nr. 141/2000 – Begriff ‚erheblicher Nutzen‘ – Verfügbarkeit eines Arzneimittels für seltene Leiden – Art. 5 Abs. 12 Buchst. b der Verordnung Nr. 141/2000 – Beschluss der Kommission, mit dem ein Arzneimittel aus dem Register der Arzneimittel für seltene Leiden gestrichen wird – Beurteilungsfehler – Rechtsfehler – Berechtigtes Vertrauen.
- Spruchkörper
- Siebte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2019:334
Gründe
Randnummer 1
Die Klage wird abgewiesen.
Randnummer 2
GMP-Orphan (GMPO) trägt die Kosten, einschließlich der Kosten des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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