Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 21.10.2008 – T-73/06
- Spruchkörper
- Zweite Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2008:454
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Jean Cassegrain SAS trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 21. Oktober 2008 – Cassegrain/HABM (Form einer Tasche) / (Rechtssache T-73/06)
„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke – Form einer Tasche – Absolutes Eintragungshindernis – Fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken ohne Unterscheidungskraft (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 27-28)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
Jean Cassegrain SAS
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Bildmarke, die eine Tasche darstellt, für Waren der Klasse 18 – Anmeldung Nr. 3598571
Entscheidung des Prüfers:
Zurückweisung der Anmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Zurückweisung der Beschwerde
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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