Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 26.10.2011 – T-72/10
- Spruchkörper
- Fünfte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2011:635
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Intermark Srl trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 26. Oktober 2011 – Intermark/HABM – Natex International (NATY'S) / (Rechtssache T-72/10)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke NATY’S – Ältere Gemeinschaftsbildmarke Naty – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Ähnlichkeit der Waren – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Teilweise Zurückweisung des Widerspruchs“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 25, 38, 40)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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