Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Beschluss vom 27.04.2021 – T-719/20
Roberto Alejandro Macías Chávez u. a. gegen Königreich Spanien und Europäisches Parlament. Untätigkeits- und Schadensersatzklage – Institutionelles Recht – Petitionsausschuss des Parlaments – Petition wegen Verstößen der spanischen Gerichte gegen das Unionsrecht im Bereich der Grundrechte – Entscheidung, die Petition für erledigt zu erklären – Art. 28 der Verfahrensordnung – Antrag auf Verweisung an einen erweiterten Spruchkörper – Teils bei einem offensichtlich unzuständigen Gericht erhobene, teils offensichtlich unzulässige und teils offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrende Klage.
- Spruchkörper
- Vierte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2021:216
Gründe
Randnummer 1
Die Klage wird abgewiesen, weil sie teils bei einem offensichtlich unzuständigen Gericht erhoben worden ist, teils offensichtlich unzulässig ist und teils offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrt.
Randnummer 2
Roberto Alejandro Macías Chávez, Fernando Presencia und José María Castillejo tragen jeweils ihre eigenen Kosten.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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