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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Beschluss vom 04.05.2007 – T-71/07 R

Icuna.Com SCRL gegen Europäisches Parlament. Öffentliche Aufträge - Gemeinschaftliches Ausschreibungsverfahren - Vorläufiger Rechtsschutz - Keine Dringlichkeit.
ECLI
ECLI:EU:T:2007:126

Tenor

Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Gründe

Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 4. Mai 2007 – Icuna.Com/Parlament / (Rechtssache T-71/07 R)

„Öffentliche Aufträge − Gemeinschaftliches Ausschreibungsverfahren − Vorläufiger Rechtsschutz − Keine Dringlichkeit“

1. Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Einstweilige Anordnungen – Voraussetzungen – „Fumus boni iuris“ – Dringlichkeit – Schwerer und nicht wieder gutzumachender Schaden – Abwägung sämtlicher betroffener Belange (Art. 242 EG und 243 EG; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 104 § 2) (vgl. Randnrn. 30-31)

2. Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Einstweilige Anordnungen – Voraussetzungen – Anordnungen, die der Entscheidung zur Hauptsache nicht vorgreifen (Art. 233 EG, 242 EG und 243 EG) (vgl. Randnrn. 46-49)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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