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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 14.04.2011 – T-70/09

Königreich der Niederlande gegen Europäische Kommission. EFRE - Einheitliches Programmplanungsdokument für die Region Groningen-Drenthe - Entscheidung, mit der die finanzielle Beteiligung gekürzt und die teilweise Rückzahlung der gezahlten Beträge angeordnet wird - Begründungspflicht - Art. 23 Abs. 1 und Art. 24 Abs. 1 und 2 der Verordnung (EWG) Nr. 4253/88.
Spruchkörper
Erste Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2011:183

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Das Königreich der Niederlande trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 14. April 2011 – Niederlande/Kommission / (Rechtssache T-70/09)

„EFRE – Einheitliches Programmplanungsdokument für die Region Groningen-Drenthe – Entscheidung, mit der die finanzielle Beteiligung gekürzt und die teilweise Rückzahlung der gezahlten Beträge angeordnet wird – Begründungspflicht – Art. 23 Abs. 1 und Art. 24 Abs. 1 und 2 der Verordnung (EWG) Nr. 4253/88“

1. Nichtigkeitsklage – Gründe – Fehlende oder unzureichende Begründung – Klagegrund, der sich von dem die materielle Rechtmäßigkeit betreffenden Klagegrund unterscheidet (Art. 230 EG und 253 EG) (vgl. Randnr. 31)

2. Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt – Strukturinterventionen – Gemeinschaftsfinanzierung – Verstoß gegen die vorgeschriebenen Voraussetzungen – Verpflichtung der Mitgliedstaaten, infolge von Unregelmäßigkeiten oder Fahrlässigkeit verloren gegangene Beträge zurückzufordern – Anwendung des nationalen Rechts – Grenzen – Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts (Art. 211 EG; Verordnung Nr. 2052/88 des Rates, Art. 4 Abs. 1; Verordnung Nr. 4253/88 des Rates, Art. 23 und 24; Verordnung Nr. 1681/94 der Kommission, Art. 5 Abs. 2) (vgl. Randnrn. 47-49)

3. Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt – Strukturinterventionen – Gemeinschaftsfinanzierung – Verpflichtung der Mitgliedstaaten zu regelmäßiger Kontrolle der finanzierten Maßnahmen – Zuständigkeit der Kommission zur Feststellung von Fehlern im Verwaltungs- und Kontrollsystem auf nationaler Ebene (Art. 274 EG; Verordnung Nr. 4253/88 des Rates, Art. 23 Abs. 1 und Art.24) (vgl. Randnrn. 55-56, 58)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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