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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 17.05.2011 – T-7/10

Diagnostiko kai Therapeftiko Kentro Athinon « Ygeia » AE gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke υγεία - Absolute Eintragungshindernisse - Fehlende Unterscheidungskraft und beschreibender Charakter - Keine durch Benutzung erlangte Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c sowie Art. 7 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.
Spruchkörper
Dritte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2011:221

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Diagnostiko kai Therapeftiko Kentro Athinon „Ygeia“ AE trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 17. Mai 2011 – Diagnostiko kai Therapeftiko Kentro Athinon „Ygeia“/HABM (υγεία) / (Rechtssache T-7/10)

„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke υγεία – Absolute Eintragungshindernisse – Fehlende Unterscheidungskraft und beschreibender Charakter – Keine durch Benutzung erlangte Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c sowie Art. 7 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

1. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken ohne Unterscheidungskraft – Ausnahme (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 1 Abs. 2 und Art. 7 Abs. 2 und 3) (vgl. Randnrn. 40-41, 50-52)

2. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware oder einer Dienstleistung dienen können – Keine Erlangung der Unterscheidungskraft durch Benutzung (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 3) (vgl. Randnrn. 22, 30, 65)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

Diagnostiko kai Therapeftiko Kentro Athinon „Ygeia“ AE

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Wortmarke ygeia für medizinische Dienstleistungen der Klasse 44 – Anmeldung Nr. 7129001

Entscheidung des Prüfers:

Zurückweisung der Anmeldung

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Bestätigung der Entscheidung des Prüfers und Zurückweisung der Anmeldung

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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