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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 11.06.2009 – T-67/08

Hedgefund Intelligence Ltd gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Spruchkörper
Achte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2009:198

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Hedgefund Intelligence Ltd trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 11. Juni 2009 – Hedgefund Intelligence/HABM – Hedge Invest (InvestHedge) / (Rechtssache T-67/08)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke InvestHedge – Ältere Gemeinschaftsbildmarke HEDGE INVEST – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 33, 53-56)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

Hedgefund Intelligence Ltd

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Bildmarke InvestHedge für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16, 36 und 41 – Anmeldung Nr. 3081081

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:

Hedge Invest SpA

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken‑ oder Zeichenrecht:

Gemeinschaftsbildmarke HEDGE INVEST für Dienstleistungen der Klasse 36

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

Dem Widerspruch wurde für alle streitigen Dienstleistungen der Klassen 36 und 41 stattgegeben

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Zurückweisung der Beschwerde

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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