Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 08.09.2010 – T-64/09
- Spruchkörper
- Achte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2010:360
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Micro Shaping Ltd trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 8. September 2010 – Micro Shaping/HABM (packaging) / (Rechtssache T-64/09)
„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke packaging – Absolutes Eintragungshindernis – Beschreibender Charakter – Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 30-31, 44-45)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
Micro Shaping Ltd
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Bildmarke packaging für Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 17 und 42 – Anmeldung Nr. 6354311
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:
Teilweise Zurückweisung der Anmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Zurückweisung der Beschwerde
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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