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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 08.09.2010 – T-64/09

Micro Shaping Ltd gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke packaging - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009].
Spruchkörper
Achte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2010:360

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Micro Shaping Ltd trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 8. September 2010 – Micro Shaping/HABM (packaging) / (Rechtssache T-64/09)

„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke packaging – Absolutes Eintragungshindernis – Beschreibender Charakter – Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 30-31, 44-45)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

Micro Shaping Ltd

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Bildmarke packaging für Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 17 und 42 – Anmeldung Nr. 6354311

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

Teilweise Zurückweisung der Anmeldung

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Zurückweisung der Beschwerde

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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