Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 21.03.2012 – T-63/09

Volkswagen AG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle). Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke SWIFT GTi – Ältere internationale und nationale Marken GTI – Relative Eintragungshindernisse – Ähnlichkeit der Waren – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009) – Beurteilung der Verwechslungsgefahr – Zurückweisung des Widerspruchs.
Spruchkörper
Zweite Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2012:137

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Volkswagen AG trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 21. März 2012 – Volkswagen/HABM – Suzuki Motor (SWIFT GTi) / (Rechtssache T-63/09)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke SWIFT GTi – Ältere internationale und nationale Marken GTI – Relative Eintragungshindernisse – Ähnlichkeit der Waren – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009) – Beurteilung der Verwechslungsgefahr – Zurückweisung des Widerspruchs“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 40‑42, 117‑118, 127, 131‑135)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat EuG in T-63/09 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten