Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 07.07.2010 – T-60/09

Herhof-Verwaltungsgesellschaft mbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke stabilator - Ältere Gemeinschaftswortmarke STABILAT - Relatives Eintragungshindernis - Keine Verwechslungsgefahr - Keine Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009].
Spruchkörper
Vierte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2010:289

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Herhof-Verwaltungsgesellschaft mbH trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 7. Juli 2010 – Herhof/HABM – Stabilator (stabilator) / (Rechtssache T-60/09)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke stabilator – Ältere Gemeinschaftswortmarke STABILAT – Relatives Eintragungshindernis – Keine Verwechslungsgefahr – Keine Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnr. 51)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

Stabilator sp. z o.o.

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Bildmarke stabilator für Waren und Dienstleistungen der Klassen 19, 37 und 42 – Anmeldung Nr. 4068961

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:

HERHOF-Verwaltungsgesellschaft mbH

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:

Wortmarke STABILAT für Waren in den Klassen 1, 7, 11, 20, 37, 40 und 42

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben, und die Anmeldung wurde teilweise zurückgewiesen

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und Zurückweisung des Widerspruchs

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat EuG in T-60/09 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten