Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 12.06.2007 – T-60/04 bis T-64/04
- Spruchkörper
- Fünfte erweiterte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2007:169
Tenor
Die Klagen in den verbundenen Rechtssachen T-60/04 bis T-64/04 werden abgewiesen.
Die Budĕjovický Budvar, národní podnik trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Fünfte erweiterte Kammer) vom 12. Juni 2007 – Budĕjovický Budvar/HABM – Anheuser-Busch (BUD) / (Verbundene Rechtssachen T-60/04 bis T-64/04)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldungen der Gemeinschaftswortmarke BUD – Registrierte Ursprungsbezeichnung nach dem Lissabonner Abkommen – Art. 8 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 – Zurückweisung des Widerspruchs“
1. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer nicht eingetragenen Marke oder eines sonstigen im geschäftlichen Verkehr benutzten Kennzeichenrechts (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 4) (vgl. Randnrn. 68-72)
2. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer nicht eingetragenen Marke oder eines sonstigen im geschäftlichen Verkehr benutzten Kennzeichenrechts (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 4) (vgl. Randnr. 197)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
Anheuser-Busch, Inc.
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Wortmarke BUD für Waren der Klassen 9, 14, 16, 21, 25, 29 und 30 – Anmeldungen Nrn. 739102, 24729, 24737, 24695 und 24679
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:
Budĕjovický Budvar, národní podnik
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:
Ursprungsbezeichnungen BUD
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:
Zurückweisung der Widersprüche
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Zurückweisung der Beschwerden
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat EuG in T-60/04 bis T-64/04 entschieden?“